Bündnis gegen den Ausbau der L419

Willkommen auf der Übersichtsseite zum geplanten Ausbau der L419:

  1. Wir kämpfen weiter! „Bündnis gegen den Ausbau der L419“ ist sehr zufrieden mit dem Verlauf der Demonstration
  2. Aufruf zur Demo am 16.3.24 um 13:00 Uhr Am Knöchel (HSt. Parkstraße)
  3. Trassierung des Baufeldes am 10.3.24
  4. Offizielle Pressemitteilungen
  5. Petitionen zur L419
  6. Beiträge der Bündnispartner
  7. Presse & Medien
  8. Auszüge aus dem Planfeststellungsbeschluss
    1. Flächenverbrauch
    2. Busstrasse & Fzg. unter 60km/h
    3. ÖPNV
    4. Fußgänger und Radverkehr
    5. Klimaschutzgesetz
  9. Planfeststellungsbeschluss online

Stand


Wir kämpfen weiter!
„Bündnis gegen den Ausbau der L419“ ist
sehr zufrieden mit dem Verlauf der Demonstration

Über 1.500 Teilnehmende demonstrierten am 16.03.24
generationenübergreifend und friedlich gegen den Ausbau der L419

Wuppertal, 19.03.24
Sehr zufrieden mit dem Verlauf der Demonstration am 16.03.24 zeigen sich die Initiator*innen vom „Bündnis gegen den Ausbau der L419„. Über 1.500 Menschen kamen am Samstag auf die Wuppertaler Südhöhen nach Ronsdorf und haben damit ein deutliches Zeichen gesetzt. In den gehaltenen Reden wurde immer wieder deutlich, dass der Ausbau der L419 verkehrspolitisch unnötig, klimapolitisch unverantwortlich und für die Umwelt ein schwerer Eingriff ist. Die völlig aus der Zeit gefallenen Planungen gehen zu Lasten zukünftiger Generationen und daher sollte das Vorhaben gestoppt werden. Noch ist es nicht zu spät und das Geld könnte statt in den Ausbau einer Straße, die mehr Nach- als Vorteile hat, besser in den Ausbau von Radwegen und den klimafreundlichen sowie sozialverträglichen ÖPNV investiert werden.

Vom großen Zulauf zeigten sie die Organisatorinnen sehr beeindruckt und rufen nun dazu
auf, den Ronsdorfer Verschönerungsverein durch Spenden und Mitgliedschaft in seinem juristischen Kampf gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der L419 weiter zu
unterstützen. Der große Zuspruch aus der Mitte der Gesellschaft ist ein Beleg dafür, dass es sich lohnt, den Kampf fortzusetzen. „Wir werden weiter demonstrieren, solange es noch eine Chance gibt, das Vorhaben zu stoppen“, sagt Irmgard von Köller (ADFC / Mobiles Wuppertal) stellvertretend für das Bündnis.

Das Bündnis appelliert an die Landesregierung, ihre Pläne zur Zerstörung der Natur und zum rücksichtslosen Raubbau an den natürlichen Lebensgrundlagen zu stoppen und fordert den Rat der Stadt Wuppertal auf, an die Düsseldorfer Landesregierung ein Signal zu senden, dass dieses völlig aus der Zeit gefallene Straßenbauprojekt nicht gewollt ist.

Zum Beitrag auf unserer Seite

Aufruf zur Demo am 16.3.24
um 13:00 Uhr
Am Knöchel
(HSt. Parkstraße)

Mit musikalischer Begleitung und Unterstützung durch die „dienstälteste“ Öko- und Politsatire-Combo „Fortschrott

Wichtig:
Ortsänderung beachten!

Wasserturm
=>
Am Knöchel
Zur Demo Karte

Klick auf das Bild lädt das PDF zum Teilen.

Trassierung des Baufeldes
am 10.3.24

Ihr habt einen der Aushänge im Umfeld der Ronsdorfer Anlagen gefunden oder seid anderweitig auf diese Seite gestoßen?

Dann möchten wir euch hier etwas genauer erläutern, was es damit auf sich hat:

Das Land NRW plant den 6-streifigen autobahnähnlichen Ausbau der L419. Der eine oder die andere wird sicherlich schonmal über diese Planzeichnung von Straßen.NRW gestolpert sein, die den geplanten Ausbau zeigt:

Wir haben auf dieser Karte die Grenzen des geplanten Ausbaus bereits farbig markiert.

Um das Ausmaß zu verdeutlichen und die „Baufeldgrenzen“ in der Landschaft zu verorten, haben wir die nur im PDF-Format vorliegenden Pläne von Straßen.NRW ‚georeferenziert‘ und auf einer Karte eingetragen:

Mit Klick auf die Karte kommt ihr auf die entsprechende Seite

Im Rahmen einer gemeinsamen Aktion mit dem NABU-Wuppertal, dem Ronsdorfer Verschönerungsverein und den Menschen- und Naturfreunden Scharpenacken sowie vielen weiteren ehrenamtlichen Helfern haben wir am 10.3.24 mittels farbiger „Streichhölzer“ den Verlauf der Baulinien im Bereich der Ronsdorfer Anlagen sichtbar und „erlebbar“ gemacht, um die schieren Ausmaße der Flächenversiegelung und der dafür notwendigen Rodungen exemplarisch zu verdeutlichen.

Dies auf beiden Seiten (Nord und Süd) im auf der Karte oben gelb markierten Bereich.

Diese Aktion möchte euch die Möglichkeit bieten, die kommenden Entwicklungen einer verfehlten Verkehrswende auf unsere Ökosysteme zu verstehen. Euer Interesse und eure Neugier helfen dabei, das Bewusstsein für den Schutz unserer Umwelt zu stärken.

Bilder von der Aktion:

Zum Beitrag auf unserer Seite

Offizielle Pressemitteilungen


Petitionen zur L419

Diese sind weiterhin offen und können mitgezeichnet werden!


Beiträge der Bündnispartner



Presse & Medien


Auszüge aus dem Planfeststellungsbeschluss

Hier findet ihr einige Interessante Auszüge aus dem Planfeststellungsbeschluss:

Flächenverbrauch

Der Schwerpunkt der beanspruchten Biotoptypen liegt im Bereich Wald und Gehölze. Insgesamt werden 5,5 ha Wald und 1,7 ha sonstige Gehölze beansprucht. Dazu kommen 0,9 ha indirekt betroffene Wald- und Gehölzflächen im Bereich der Belastungszonen. Gehölzbestandene Böschungen und sonstiges Straßenbegleitgrün mit Gehölzen werden durch den Ausbau der L 419 (1. BA) ebenfalls in großem Umfang (fast 3 ha) beansprucht; Gehölzpflanzungen können auf den neu hergestellten Böschungen und Seitenflächen nur in geringerem Umfang (ca. 1,3 ha neues Straßenbegleitgrün mit Gehölzen) angelegt werden. Das Straßenbegleitgrün ohne Gehölze kann dagegen vollständig wiederhergestellt werden. An Offenlandbiotopen (Grünland, Brachen und Säume) sind insgesamt ca. 4,8 ha direkt (bau- und anlagebedingt) betroffen, darunter 3,6 ha Grünland. Daneben werden Grünlandflächen in einem Umfang von 1 ha innerhalb der Wirkzone beeinträchtigt.

Planfeststellungsbeschluss, S. 116

Bitte selbst addieren…

Busstrasse & Fzg. unter 60km/h

Die Bustrasse ist ausschließlich für die Benutzung von Ver- und Entsorgungsfahrzeugen, landwirtschaftlichem Verkehr des Ronsdorfer Verschönerungsvereins und Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie die Abwicklung von Radverkehren und sonstigen Verkehren zwischen 25 km/h und 60 km/h vorgesehen.
Aufgrund der Ausweisung als Kraftstraße ist die L 419 von Fahrzeugen die gemäß ihrer Bauart eine Geschwindigkeit von 60 km/h nicht unterschreiten, befahrbar. Eine Nutzung der Bustrasse als Durchfahrtsstraße für den Individualverkehr wird daher ausgeschlossen.
Sonstige Verkehrsteilnehmer die von der Blombachtalbrücke kommen und diesen Anforderungen nicht genügen, können beim Knotenpunkt Erbschlöer Str. über die K 3 in Richtung Ronsdorf fahren, um über die
Lüttringhauser Str., Staasstraße und die L 417 (Staubenthaler Str.) die L 419 zu queren und weiter über die neu geplante Busverknüpfungshaltestelle und die Heinz-Fangman-Straße bis zum Lichtscheider Kreisel zu
gelangen. Die Lüttringhauser Str. und die Staasstraße sind Einbahnstraßen. In der Gegenrichtung kann im Bereich der Einbahnstraße die L 417 weiter bis zum Knotenpunkt L 417 / K 3 befahren werden.
Hierdurch entsteht eine um ca. 2,8 km und 6 Minuten verlängerte Fahrtstrecke für diese Fahrzeuge.

Planfeststellungsbeschluss, S. 200f.

Aber:

Die durch Einwendungen sowie Beiträge im Erörterungstermin genannten Verkehrsmittel sind in drei Kategorien einzuteilen. Diese sind zum einen Verkehre bis 25 km/h, die insbesondere Elektroroller, den Fuß- und
Radverkehr sowie Mofas umfassen. Diese Verkehre können, entlang der L 419 auf den Fuß- und Radverkehrsanlagen abgewickelt werden. Die zweite Kategorie betrifft Verkehre bis 60 km/h. Diese sind insbesondere Motorroller, kleine E-Fahrzeuge sowie der forst- und landwirtschaftliche Verkehr. Für diese Verkehrsmittel wird eine Abwicklung über die Bustrasse zugelassen. Dies ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Wuppertal, die als zuständige Straßenverkehrsbehörde die Beschränkungen der Bustrasse durch entsprechende verkehrliche Anordnungen für die o. g. Verkehrsmittel freigeben wird. Dadurch entfällt die Notwendigkeit der ca. 2,8 km und 6 min längeren Fahrstrecke. Die dritte Kategorie stellen Reiter und Kutschverkehre dar, die zwar unter 25 km/h unterwegs sind, jedoch Geh- und Radwege nicht mitbenutzen dürfen. Auch diese sollen künftig über die Bustrasse abgewickelt werden.

Die Planfeststellungsbehörde unterstützt die zwischen dem Vorhaben- und Straßenbaulastträger erarbeitete Lösung. Die Nutzbarkeit für die betreffenden Verkehrsmittel wird durch eine entsprechende Widmung der Bustrasse sichergestellt, sodass alle Verkehrsteilnehmenden profitieren. Der anderweitig in Kauf zu nehmende Umweg stellt eine unnötige Belastung der Verkehre dar, die die geplante Kraftfahrstraße nicht nutzen können. Zugleich führt die angestrebte Lösung aufgrund der kurzen, für den motorisierten Individualverkehr weiterhin gesperrten Wege zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer und insgesamt zu einer höheren Akzeptanz der Maßnahme. Eine Überlastung der
Bustrasse infolge der Mitnutzung durch die v. g. Verkehre ist darüber hinaus nicht zu befürchten.

Planfeststellungsbeschluss, S. 216

Die Bustrasse dient demnach allem motorisierten Individualverkehr (Motorroller, kleine E-Fahrzeuge sowie der forst- und landwirtschaftliche Verkehr) sowie Reitern und Kutschverkehren. Zusätzlich zum ÖPNV!

Insbesondere die Heinz-Fangmann-Str. wird demnach mit zusätzlichem Bus- und Individualverkehr belastet werden!

ÖPNV

Ergänzend führt der Vorhabenträger aus, dass die ÖPNV-Lösung mit der WSW mobil GmbH, als zuständigem Verkehrsunternehmen, nach betrieblichen und wirtschaftlichen Faktoren sowie Nutzerfreundlichkeit abgestimmt worden sei. Der maximale zeitliche Mehrbedarf werde unter 15 Minuten liegen.

Planfeststellungsbeschluss, S. 214

Zeitliche Mehrbedarfe für den ÖPNV sind nicht im Sinne einer Verkehrswende und stellen eine Benachteiligung dieser Verkehrsart gegenüber dem motorisierten Individualverkehr (MIV) dar, der über 6 Spuren verfügen wird!

Fußgänger und Radverkehr

Südlich der L 419 wird eine durchgehende Geh- und Radwegverbindung zwischen Lichtscheid und Erbschlö geschaffen. Die Planung sieht vor, den vorhandenen Geh-/Radweg am Planfeststellungsanfang zunächst
straßenbegleitend bis zur Straße „Am Knöchel“ weiterzuführen. Die Straße „Am Knöchel“ wird soweit zurückgebaut, dass diese nur noch dem nichtmotorisierten Verkehr (mit Ausnahme von Rettungsfahrzeugen und
landwirtschaftlichen Verkehr) dient. Die Staubenthaler Straße erhält eine Querungsmöglichkeit am signalgesteuerten Knotenpunkt mit der Kurfürstenstraße. Danach verläuft der Geh-/Radweg zunächst straßenbegleitend entlang der Kurfürstenstraße und Zur Wolfskuhle und weiter in Richtung Osten in separater Trasse durch die Ronsdorfer Anlagen bis zur Erbschlöer Straße, quert diese am signalgesteuerten Knotenpunkt und verläuft parallel zur L 419 bis zum Planfeststellungsende. Am nordwestlichen Ende des Geh-/Radwegs ist eine Verengung aufgrund von angrenzenden Privatgrundstücken auf eine Breite von 2,50 m vorgesehen. Hier schließt der Geh-/Radweg an den vorhandenen Geh-/Radweg an. An den Knotenpunkten Staubenthaler Straße und Erbschlöer Straße sowie an der Parkbrücke ist eine Querung der L 419 nach Norden möglich.

Planfeststellungsbeschluss, S. 204

„Durchgehend“ mit zwei signalgesteuerten Knotenpunkten und einer Verengung auf 2,50 m, während der MIV auf kreuzungsfreie 4 Spuren erhält. Eine gleichberechtigte Planung, wie es das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG) vorsieht, ist das nicht!

Weder im Planfeststellungsbeschluss noch in den zugehörigen Unterlagen findet das FaNaG Erwähnung!

Dagegen wird gleichzeitig der Radverkehr im KSG hervorgehoben:

Klimaschutzgesetz

Die in § 3 KSG festgelegten und an den Gesetzgeber gerichteten Klimaschutzziele sind durch Klimaschutzprogramme nach § 9 KSG oder bei Überschreitungen der zulässigen Sektorjahresemissionen durch Sofortprogramme nach § 8 KSG zu erreichen. Die Klimaschutzprogramme und Sofortprogramme der Bundesregierung sehen derzeit als geeignete Maßnahmen insbesondere die künftige Unabhängigkeit von Kraftstoffen mit fossilem Kohlenstoff und die Elektrifizierung von Pkw bzw. die Weiterentwicklung alternativer, klimaschonender Antriebe einschließlich Wasserstofftechnologie für Lkw vor, eine verursachergerechte CO2 -Bepreisung, den Ausbau und die Verlagerung auf den Schienenverkehr und die Förderung und Stärkung des Radverkehrs; Einschränkungen im Bereich der Straßeninfrastruktur sind demgegenüber nicht Gegenstand der Programme auf Grundlage des KSG (BVerwG, Urteil vom 04.05.2022 – 9 A 7.21, Rn. 97).

Planfeststellungsbeschluss, S. 375

Keine Einschränkungen im Bereich der Straßeninfrastruktur im Falle der Überschreitung von Sektorzielensind! Grundlage für Klimaschutz- und Sofortprogramme sind dagegen Ausbau des ÖPNV und des Radverkehrs, welche sich im Planfeststellungsbeschluss allerdings nicht wiederfinden.

Planfeststellungsbeschluss online

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Die vollständigen Unterlagen zum Planfeststellungsbeschluss hochgeladen und stellen diese zur Verfügung.